1. Das Gremium stimmt den Beurteilungskriterien für die Bearbeitungsphase 1 und 2 zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wettbewerb durchzuführen.
Der
Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat am 25.07.2019 beschlossen, die Verwaltung
mit der Vorbereitung und Durchführung eines nichtoffenen zweiphasigen
städtebaulichen und
landschaftsarchitektonischen
Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil für das Wettbewerbsgebiet
„Rathausquartier, Grabenstraße,
Hauptstraße und Hintere Gasse“ zu beauftragen.
Das Wettbewerbsgebiet deckt sich weitestgehend mit dem
Sanierungsgebiet „Innenstadt/
Rathaus“. Seit Juni 2020 wurden für das Gebiet vorbereitende
Untersuchungen nach BauGB durchgeführt. Die Satzung zur förmlichen Festlegung
des Sanierungsgebiets wurde vom
Gemeinderat der Stadt Heidenheim am 15.06.2021 beschlossen. Die
Satzung wurde am 18.06.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
1.
Planungsanlass
Im Quartier um das Rathaus, in den
benachbarten Quartieren und im weiteren Umfeld haben sich in den letzten Jahren
Veränderungen ergeben, die sich städtebaulich und funktional auf das
Rat-hausquartier auswirken. Hier sind
der Neubau der Stadtbibliothek, die Neugestaltung der
Helmut-Bornefeld-Straße/Christianstraße,
die Neubebauung des Ploucquetareals und die
Verlegung der Zufahrt zur
Rathaustiefgarage zu nennen. Durch die Neubebauung des
Ploucquetareals erhält die
Christianstraße eine wichtige Achsenfunktion zwischen der Fußgängerzone und dem
Ploucquetareal.
Nach der Sanierung der
Rathaustiefgarage steht jetzt die Sanierung der Tiefgaragendecke an. Auch wegen
dieser Maßnahme besteht ein Planungs-und Gestaltungsbedarf.
Durch die neue Achse Christianstraße
und die Forderung nach Aufwertung der Fußgängerzone müssen die Hauptstraße und
die Hintere Gasse in die Neugestaltung mit einbezogen werden. Die Fußgängerzone
wird den heutigen Nutzungsanforderungen nicht mehr gerecht und auch die
Aufenthaltsqualität muss verbessert
werden.
Um diese komplexe städtebauliche
Situation planerisch zu bewältigen, ist es notwendig,
verschiedene Planungsansätze
vergleichen zu können. Hierfür ist ein städtebaulicher Wettbewerb das richtige
Instrument. Für die räumliche Abgrenzung und inhaltlichen Schwerpunkte des
Wettbewerbs-verfahrens hat sich die
Verwaltung eine externe Beratung durch Herrn Prof. Dr. Franz Pesch eingeholt.
2. Planungsaufgabe
Die
letzten Jahrzehnte der Stadtentwicklung in Deutschland waren bestimmt von einem
durch-greifenden strukturellen Wandel, vom Strukturwandel der Arbeitswelt – von
der industriellen
Produktion
zur Wissensgesellschaft – bis hin zur Umwälzung aller gesellschaftlichen
Lebensbereiche im Rahmen der Digitalisierung. Betrachtet man die Heidenheimer
Stadtentwicklung in diesem Zeitraum, so können Maßnahmen zur Stabilisierung der
Innenstadt gleichsam als Konstante
bezeichnet
werden. Denn alle Konzepte, die in den letzten beiden Dekaden entwickelt
wurden, zielen darauf, die historisch gewachsenen Qualitäten des Heidenheimer
Zentrums als „Stadt der kurzen Wege“ zu bewahren und mit gezielten Anpassungen
und Investitionen zu verbessern. In diesem Sinne formuliert zum Beispiel der
Masterplan Innenstadt als strategische Ziele:
·
die
Stadtqualität zu steigern
·
die
Aufenthaltsqualität zu stärken und
·
die
Außendarstellung zu verbessern.
Die
geplante Fassadenerneuerung des Rathauses, der Umbau der Tiefgarage und der
Abriss des Meeboldhauses bieten die Chance, den zentralen Stadtraum neu zu
sortieren. Ob die sich
ergebenden
Handlungsmöglichkeiten den erhofften urbanen Mehrwert erbringen, wird
insbesondere davon abhängen, wie der Stadtraum von den Rändern, insbesondere
auch vom Erdgeschoss des Rathauses bespielt werden kann. Zu berücksichtigen ist
die Qualität der öffentlichen Räume im weiteren Umfeld des Rathauses. Einzelne
Teilräume wie die Hintere Gasse oder das kleine Quartier am Wedelgraben liegen
eher im Abseits, andere Wege - wie der von der Christianstraße
abzweigende
Erschließungshof gegenüber dem Rathaus - enden im privaten Hof.
Aber
auch das weitere Umfeld (Bahnhof, DHBW usw.) ist dabei zu beachten
beziehungsweise wie das Rathausquartier und die Fußgängerzone in den
Stadtgrundriss eingebettet sind.
Das Rathausquartier selbst hat
städtebauliche und funktionale Mängel. Es gibt keine zusammenhängenden Flächen.
Das Quartier ist durch Mauern, Treppen und Gebäude zerstückelt. Plätze,
Raumkanten, Anbindung zu den Nachbarquartieren und -straßen sowie
Wegebeziehungen sind zu definieren. Die Nutzbarkeit des Quartiers und die Aufenthaltsqualität
sind zu verbessern. Durch den Abriss des Meeboldhauses ergeben sich ganz neue
Möglichkeiten der Anbindung der
Quartiere untereinander und die
Einbindung der Grabenstraße. Auch die Fußgängerzone hat
städtebauliche und funktionale Mängel.
Besondere Aufgabenschwerpunkte sind
die Definition von Plätzen, die Bildung von Raumkanten und die Schaffung von
Wegebeziehungen. Dabei sind die Aufenthaltsqualität und die neuen
Nutzungsanforderungen zu beachten.
3. Inhalte der Auslobung
In
die Auslobung haben die Kenntnisse und Anforderungen zum Wettbewerbsgebiet aus
den unterschiedlichsten Bereichen der Stadtverwaltung, die Anregungen des
Gemeinderats aus der
Klausur
im Oktober 2020 und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und der Händlerbefragung
Eingang gefunden. Herr Prof. Dr. Pesch, der die Erstellung der Auslobung
begleitete, hat sich ebenso inhaltlich in die Auslobung eingebracht. Folgende
Themen sind in der Auslobung behandelt:
Städtebauliche
und freiräumliche Leitideen
·
Vielfältige und lebendige Innenstadt
·
Attraktive und hochwertige Stadträume
mit Aufenthalts-, Erlebnis-, und Begegnungs-qualität, die die Verweildauer
erhöhen und der Innenstadt eine Identifikation geben
Verbindungen,
Verknüpfungen, Wegebeziehungen
·
Durchlässiger Stadtraum, auch in die
erweiterte Innenstadt
·
Achse Christianstraße
·
Verhältnis Straße Platzräume und
Grünflächen
·
Wegebeziehung
Quartiere/Raumbildung
·
Nutzungskonzeption
·
Erschließung
·
Ausarbeitung besonderer Orte
·
Definition von Plätzen
·
Bildung von Raumkanten
Gestaltung
·
Gestaltungskanon (Materialien,
Leitdetails, Möblierung, Kunst)
·
Grünkonzept, Lichtkonzept
·
Kreativer Umgang mit dem Relief des
Rathausareals
Teil I Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Im Teil I der Auslobung wird geregelt, wer und unter
welchen Voraussetzungen an dem
Wettbewerb teilnehmen kann, wie das Preisgericht
besetzt ist, welche Leistungen die Teilnehmer zu erbringen haben, wie das
Preisgeld verteilt wird. Im Teil I sind auch die Beurteilungskriterien für die
Bearbeitungsphasen 1 und 2 festgelegt, nach denen das Preisgericht die
eingereichten
Entwürfe beurteilt. Nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(VgV) in
Verbindung
mit den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) sind die
Beurteilungs-kriterien zu beschließen.
Die
Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten aus der Bearbeitungsphase 1: Konzept und
Strategie erfolgt unter den Kriterien.
Die
Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten aus der Bearbeitungsphase 2:
Gestaltungskanon für den öffentlichen Raum erfolgt darüber hinaus unter
folgenden Kriterien:
Verbindungen
Quartiere
Raumbildung
Gestaltung
und Begrünung
Teil II Rahmenbedingungen/Bestand
Im Teil
II der Auslobung werden der Bestand beschrieben und rechtliche sowie technische
Vorgaben
dargestellt. Zur Verdeutlichung dienen Anlagen in Form von Plänen.
Damit
das Wettbewerbsgebiet übersichtlicher und verständlicher zu beschreiben ist,
wurde das Wettbewerbsgebiet in Gestaltungsbereiche aufgeteilt (siehe Anlage 2).
Teil III Planungs- und Nutzungsvorgaben
Im Teil
III der Auslobung werden die Zielvorstellungen des Wettbewerbs konkretisiert
und
verdeutlicht.
Es werden allgemeine Vorgaben zur Planung gemacht und spezifische Vorgaben für
die Gestaltungsbereiche. Zur Verdeutlichung dienen Anlagen in Form von Plänen.
Termine
Ende
September 2021 findet die Preisrichtervorbesprechung statt. Der Wettbewerb
beginnt mit der Bewerbungsphase Anfang Oktober 2021. Die Preisgerichtssitzung
der Bearbeitungsphase 1 ist für Mitte Februar 2022 vorgesehen, die
Preisgerichtssitzung der Bearbeitungsphase 2 für Ende Mai 2022.
Der Vorlage sind die Anlagen aus der
Auslobung beigefügt, welche die Nutzungs- und Planungsvorgaben enthalten.
Bernhard Ilg
Oberbürgermeister