Der Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule wird, wie in der Sachdarstellung und den Anlagen 2 und 3 beschrieben, zugestimmt.
Die letzte Änderung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule
wurde am 04.05.2017
beschlossen (KuSSS 005 / 2017) und trat am 01.10.2017 in Kraft.
Während der Corona-Pandemie haben sich mit der Nutzung digitaler
Technologien an Musik-schulen neue Unterrichtsformate entwickelt. So findet
heute Musikunterricht bei Bedarf unter
anderem mittels Video-Konferenzen statt. Wenn auch dieser
"Fernunterricht" niemals ein dauerhafter vollwertiger Ersatz für den
Präsenzunterricht sein kann, so kann er doch als ergänzendes Angebot auch in
Zukunft eingesetzt werden. Hierfür sollen die Schul- und Entgeltordnung nun
ergänzt werden. Die wichtigsten Aspekte sind dabei die Verankerung
des Formats Fernunterricht in der Schulordnung und die Gleichbehandlung von
Präsenz- und Fernunterricht bei den
Unterrichtsentgelten.
Ebenso wird der Umgang mit personenbezogenen Daten (neuer § 12
Datenschutz) im Text
aufgenommen.
Im Zuge der Aktualisierung wird in der Entgeltordnung das bereits
praktizierte Entgelt für die
Teilnahme Erwachsener an Ensemble-Unterrichten in einem Absatz
ergänzt.
Alle Änderungen sind in der Anlage 1 dargestellt.
Simone Maiwald
Bürgermeisterin