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Gemeinderat
am 21.01.2021
Der Erwerb des Grundstücks, Flurstücks
3154, Flur Mergelstetten, Zoeppritzstraße 95, Gebäude- und Freifläche mit 74 a
43 m² wird genehmigt. Die Kosten des Grunderwerbs trägt die Stadt.
Gemeinderat
am 11.02.2021
Der Wiederkauf des Flurstücks 3330, Flur
Heidenheim, Am Waldfriedhof 27, mit 8.668 m² wird genehmigt. Die Kosten des
Wiederkaufs trägt die Stadt. Der Verkauf des Flurstücks 3330, Flur Heidenheim,
Am Waldfriedhof 27, mit 8.668 m² wird genehmigt. Im Kaufvertrag wird ein im
Grundbuch gesichertes Ankaufsrecht für die Stadt Heidenheim aufgenommen und
zwar für die Fälle, dass der Erwerber die derzeitig beantragte Nutzung als
Wohnanlage für eine Seniorenwohngemeinschaft mit ambulanter Pflege nicht
innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Baugenehmigung umgesetzt hat, nicht
mehr ausübt beziehungsweise von der vereinbarten oben genannten Nutzung
abweicht, über das Vermögen des Erwerbers das Insolvenzverfahren eröffnet oder
Antrag auf Durchführung gestellt wird oder in den Vertragsgegenstand
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über das Objekt ohne
Zustimmung der Stadt verfügt wird, insbesondere durch Veräußerung oder
Belastung. Sämtliche Kosten des Grunderwerbs trägt der Erwerber.
Technik- und
Umweltausschuss am 10.06.2021
Zum Bauingenieur beim Geschäftsbereich
Entwässerung wird Herr Jonas Rößler gewählt.
Gemeinderat
am 15.06.2021
Die Kaufpreise für das Baugebiet
„Reutenen-Süd“ in Heidenheim-Mergelstetten werden einschließlich der Kosten für
die Herstellung der Erschließungsanlagen, Ausgleichsmaßnahmen und
Anschlussbeiträge wie folgt festgesetzt:
Einzelhausgrundstücke
am Waldrand mit 350,-
Euro je m²
Einzelhausgrundstücke
zur bestehenden Wohnbebauung mit 330,- Euro je m²
Doppelhausgrundstück am
Waldrand mit 350,- Euro je m²
Doppelhausgrundstück
zur bestehenden Bebauung mit 330,-
Euro je m²
Reihenhausgrundstück
mit 320,-
Euro je m²
Mehrfamilienhausgrundstück
mit 420,-
Euro je m²
Die Richtlinien zur Förderung von
Familien beim Erwerb eines städtischen Bauplatzes finden Anwendung. Im Übrigen
gelten die allgemeinen Verkaufsbestimmungen für städtische Bauplätze.
Der Kaufpreis für das Baugebiet
„Kornbaindt“ in Heidenheim-Mergelstetten einschließlich der Kosten für die
Herstellung der Erschließungsanlagen und Anschlussbeiträge (Abwasser) wird auf
240,00 Euro/m² festgesetzt. Die Richtlinien zur Förderung von Familien beim
Erwerb eines städtischen Bauplatzes finden Anwendung. Im Übrigen gelten die
allgemeinen Verkaufsbestimmungen für städtische Bauplätze.
Bernhard Ilg
Oberbürgermeister