1. Der
Durchführung des EU-weiten Vergabeverfahrens als Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb für die Planungs- und Ingenieurleistung für die Erstellung einer
ganzheitlichen Planung der Telekommunikationsinfrastruktur (Konvergenter Netzplan) der Städte Aalen und Heidenheim mit den in der Sitzung vorgestellten Wertungskriterien wird
zugestimmt.
2. Der Durchführung des Verfahrens als
gemeinsame Ausschreibung mit der Stadt Aalen im Sinne des interkommunalen
Projektansatzes wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Vergabeverfahren durchzuführen und dem
Technik- und Umweltausschuss die
Vergabevorschläge vorzulegen.
Die Stadt Heidenheim ist im Rahmen einer interkommunalen Kooperation mit Aalen seit Ende 2020 Modellprojekt in der Bundesförderung „Smart Cities made in Germany“ durch das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Umsetzung von Maßnahmen innerhalb des Modellprojekts unterliegt einem Fördersatz von 65%. Die Eigenmittel von 35% wurden per Gemeinderatsbeschluss am 21.01.2021 sichergestellt und in den Finanzhaushalt eingestellt.
Damit wurde auch der Durchführung des Modellprojekts mit dem Teilprojekt „Ganzheitliche Planung der Telekommunikationsinfrastruktur (Konvergenter Netzplan)“ zugestimmt.
Als erste Maßnahme der Strategiephase wurde die Erarbeitung einer ganzheitlichen Planung der Telekommunikationsinfrastruktur (Konvergenter Netzplan) angestoßen. Ziel dieses
Projektansatzes ist eine vollumfassende und synergetische Planung der digitalen Infrastruktur, die eine integrierte und vorausschauende Planung aller Netze schafft. Die Planung ermöglicht eine
ganzheitliche Betrachtung der Netzinfrastrukturen im Sinne einer ressourceneffizienten und
nachhaltigen Herangehensweise und schafft die Grundlagen für eine smarte Stadtentwicklung.
Die Planungs- und Ingenieurleistung für die Erstellung einer ganzheitlichen Planung der
Telekommunikationsinfrastruktur (Konvergenter Netzplan) umfasst folgende Bestandteile:
· Analyse der aktuellen Mobilfunkabdeckung sowie Unterversorgungsanalyse nach
Anbietern und Mobilfunkstandards für das gesamte Stadtgebiet inkl. Teilorte
· Integration und Datenübernahme aller Objektdaten in zentrale Geodatenserver
· Breitbandbestandserhebung (Festnetz/Funknetz) unter Berücksichtigung bereits erfolgter Maßnahmen zum Breitbandausbau sowie künftiger Entwicklungsmaßnahmen
· Anpassung der bestehenden FTTB-Planung in Abstimmung mit Versorgern und
· Netz-betreibern inkl. Netzkonzeption unter Berücksichtigung von FTTI sowie Faser- und
Anschlusskapazitäten
· Anpassung bzw. Umarbeitung bestehender Planungen auf das Materialkonzept des
Bundes (Leerrohr-, Rohrverbands-, Kabel- sowie Faserkonzept inkl. zusätzlicher
Netz-reserven) als Grundlage für die zukünftige Förderfähigkeit des Infrastrukturausbaus in enger Abstimmung zu laufenden Planungen
· Mobilfunkgrobplanung inkl. 5G-Standortanalyse, LTE-Lückenschlussplanung und Low Power Wide Area Network (LPWAN)-Planung sowie Priorisierung von Ausbaugebieten und Empfehlungen für zukünftige Funkstandorte
· Kostenschätzung zukünftiger Ausbauszenarien (z.B. für den 5G Ausbau in der Fläche)
Der Leistungsumfang und die konkrete Ausgestaltung der Planungs- und Ingenieurleistung für die Erstellung einer ganzheitlichen Planung der Telekommunikationsinfrastruktur wurden in enger Abstimmung mit allen betroffenen Fachbereichen und Themenverantwortlichen der
Stadtverwaltung erarbeitet.
Eine Kalkulation des geforderten Leistungsumfangs hat ergeben, dass das Honorar für ein
qualifiziertes Fachplanungsbüro bei einer gemeinsamen Ausschreibung für beide Städte
voraussichtlich über dem EU-Schwellenwert von 214.000€ liegt und die Leistung somit im
Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens auszuschreiben ist. Mit dieser Herangehensweise wird zudem sichergestellt, dass das geplante Verfahren den beihilferechtlichen Anforderungen des Fördermittelgebers entspricht. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 340.000€, wovon rund 100.000€ auf die Stadt Heidenheim entfallen.
Für das Vergabeverfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geplant. Es ist vorgesehen, aus den Teilnahmewettbewerben drei bis fünf Büros für die Abgabe eines Angebotes im Rahmen einer Verhandlungsphase aufzufordern. Die Wertung der Angebote erfolgt auf
Grundlage festgelegter Wertungskriterien. Im Teilnahmewettbewerb beziehen sich diese auf die
generelle Eignung der Bewerber. In der Verhandlungsphase und bei der Wertung der Angebote beziehen sich die Kriterien auf die personelle Besetzung und zeitliche Verfügbarkeit des
Projektteams, die fachtechnische Herangehensweise und Qualität der Büros sowie die Höhe der
Honorarangebote. Die geplanten Wertungskriterien werden in der Sitzung vorgestellt.
Im Sinne des interkommunalen Projektansatzes haben sich die Projektbeteiligten der Städte
Heidenheim und Aalen auf eine gemeinschaftliche Ausschreibung der skizzierten Planungs- und Ingenieursleistung verständigt. Mit der gemeinsamen Vergabe wird sichergestellt, dass die
gewünschten Synergien entstehen und die beiden Konzepte gezielt ineinander greifen. Zudem wird der Anforderung des Fördermittelgebers hinsichtlich einer gemeinsamen und abgestimmten Herangehensweise Rechnung getragen. Aufgrund des höheren Gesamtauftragsvolumens ist
zudem mit ökonomischen Vorteilen zu rechnen. Mit der gemeinsamen Durchführung des
Vergabeverfahrens ist ein klares Bekenntnis zum interkommunalen Vorgehen erforderlich, da mit dieser Entscheidung die Verpflichtung einhergeht, in der Vergabe dem insgesamt günstigsten
Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabe kann somit nur dann erfolgen, wenn die Gremien beider Städte dem Vergabevorschlag für die Planungsaufträge zustimmen. Eine Teilbeauftragung durch eine der beiden Kommunen ist nicht möglich. Die Vergabevorschläge sollen dem Gremium der Stadt Heidenheim am 07.04.2022 zum Beschluss vorgestellt werden. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung zu den Sitzungen des Gremiums in Aalen sind die Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Eine schriftliche Vereinbarung der beiden Oberbürgermeister zur gegen-seitigen Verpflichtung im Rahmen des gemeinsamen Vergabeverfahrens soll den kooperativen Ansatz unterstreichen.
Michael Salomo
Oberbürgermeister