1. Für die unter A) c) aufgeführten
Haushaltsmittel des Finanzhaushalts werden Ermächtigungsübertragungen gebildet.
2. Für die unter Anlage 1 aufgeführten
Haushaltsmittel des Finanzhaushalts wurden Ermächtigungsübertragungen gebildet.
Diese werden zur Kenntnis genommen.
3. Für die unter Anlage 2 aufgeführten
Haushaltsmittel des Ergebnishaushalts wurden Ermächtigungsübertragungen
gebildet. Diese werden zur Kenntnis genommen.
Sofern Ansätze am Ende eines Haushaltsjahres nicht ausgeschöpft
worden sind, gelten nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) die nicht
verbrauchten Mittel grundsätzlich als eingespart. Um die für die
Aufgabenerfüllung notwendigen Auszahlungen trotzdem vornehmen zu können, müssen
im Haushalt des Folgejahres dann wieder Mittel (erneut) veranschlagt werden.
Diesen doppischen Regelungen folgend hat die Stadt Heidenheim ihre
Haushaltsplanung entsprechend angepasst. Sofern bei der Aufstellung des
Haushaltsjahres absehbar ist, dass Mittel im alten Jahr nicht mehr
ausgabewirksam werden, erfolgt eine nochmalige Veranschlagung der Mittel im
neuen Haushaltsplan. Die Höhe der notwendigen Umplanung wird dann bei der
jeweiligen Investitionsmaßnahme erläutert.
Eine erneute Veranschlagung kann jedoch nur erfolgen, wenn
frühzeitig erkennbar ist, dass Ansätze nicht ausgeschöpft werden. Da der
Beschluss über den Haushalt bereits zum Ende des Vorjahres erfolgt, befindet
sich zu diesem Zeitpunkt der aktuelle Haushaltsplan noch in Ausführung.
Schlussendlich ist die Prognose, in welcher Höhe Mittel im alten Jahr
verbraucht werden oder in welcher Höhe die Mittel im folgenden Haushalt neu
veranschlagt werden müssen, mit gewissen Unsicherheiten behaftet.
Um die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung dennoch zu ermöglichen
gibt § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung die Möglichkeit, Ansätze für
übertragbar zu erklären. Durch die Übertragung wird lediglich die Ermächtigung
(Erlaubnis) geschaffen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen zu
veranlassen, als im neuen Haushaltsplan ausgewiesen sind. Belastet werden
jedoch das Ergebnis und der Finanzierungsmittelbestand des folgenden Jahres.
Zur Sicherung der Transparenz und der Etathoheit des Gemeinderats
sind die zusätzlichen übertragenen Ermächtigungen im Anhang des
Jahresabschlusses anzugeben.
A) Ermächtigungsübertragungen
a) Zuständigkeit für die Bildung von Ermächtigungsübertragungen
Bei der Entscheidung über den Umfang der Übertragung von
Haushaltsermächtigungen sind
folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden:
Sind die Ansätze bereits bewirtschaftet – das heißt es, sind
bereits Aufträge vergeben worden – handelt es sich um ein Geschäft der
laufenden Verwaltung. Diese Ermächtigungsübertragungen werden vom
Fachbediensteten für das Finanzwesen festgestellt.
Für übertragbare Ausgabenmittel, für die noch keine
Rechtsverpflichtungen eingegangen wurden, können ebenfalls
Ermächtigungsübertragungen gebildet werden, insoweit sie im Folgejahr noch
benötigt werden. In diesen Fällen richtet sich die Zuständigkeit für die
Bildung der Ermächtigungsübertragungen nach der allgemeinen
Bewirtschaftungsbefugnis.
Für die Übertragung von Budgetmitteln ins Folgejahr enthält das
vom Gemeinderat beschlossene Budgetierungsmodell Vorgaben. Die Umsetzung von
Gemeinderatsbeschlüssen – und damit die Übertragung von Budgetmitteln – ist
gemäß § 44 Abs. 2 Gemeindeordnung Aufgabe des Ober-bürgermeisters.
b) Budgetüberträge (= Ermächtigungsübertragungen im
Ergebnishaushalt)
Das Haushaltsjahr 2021 ist noch nicht abgeschlossen. Es konnte
aber in allen Fachbereichsbudgets mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen
werden.
Grundsätzlich werden im Rahmen der Budgetabschlussgespräche die
Budgetüberträge festgelegt. Dabei werden die einzelnen Ergebnisse analysiert
und auf das Merkmal „managementbedingt“ hin untersucht. In 2021 wurden mit
Ausnahme der Schulbudgets keine Budgetreste gebildet. Die erübrigten Mittel
werden von den Fachbereichen an den Allgemeinen Haushalt zurückgegeben und
dienen als Puffer für die finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie.
Die in den Schulbudgets gebildeten Überträge belaufen sich auf
286.600 Euro. In der Anlage 2 sind die Ermächtigungsübertragungen des
Ergebnishaushalts dargestellt. Hier sind die Schulbudgets als einzige Position
enthalten.
c) Ermächtigungsübertragungen im Finanzhaushalt
Der Gemeinderat ist für die Bildung der folgenden
Ermächtigungsübertragung im Finanzhaushalt zuständig:
Produktsachkonto |
Bezeichnung |
Ermächtigungs-übertragung |
11.25.0000-78312000.900 |
Städtische
Betriebe Heidenheim; Bewegliches Anlagevermögen; Auszahlungen für den Erwerb
von beweglichen Vermögensgegenständen |
114.000,00 Euro |
42.41.0000-78730500.822 |
Sportstätten;
Baseballstadion - Einbau von |
138.000,00 Euro |
Summe
der vom Gemeinderat zu bildenden Ermächtigungsübertragungen |
252.000,00 Euro |
Im Vorjahr waren vom Gemeinderat
Ermächtigungsübertragungen im Finanzhaushalt in Höhe von 148.400 Euro zu
bilden.
Im Jahr 2021 fallen im Finanzhaushalt
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 79.900 Euro in die Zuständigkeit
des Oberbürgermeisters und 4.376.400 Euro in die Zuständigkeit des Fachbediensteten für das Finanzwesen.
Die gebildeten Überträge sind in der Anlage 1 zur Vorlage aufgeführt.
In Summe
werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 4,708 Mio. Euro
gebildet. Im Vorjahr wurden Ermächtigungsübertragungen von
3,575 Mio. Euro gebildet. Dies bedeutet eine Erhöhung um
1.133 TEUR. Trotz dieser Steigerung zeigt sich auch im dritten doppischen
Jahr, dass die konsequente Umsetzung der Bestimmungen des NKHR zu einer
deutlich geringeren Summe der übertragenen Mittel im Vergleich zur Kameralistik
führt.
Von den
gebildeten Ermächtigungsübertragungen entfallen 1,1 Mio. Euro auf
Gebäudesanierungen und 302 TEuro auf Neu- und Umbaumaßnahmen von Gebäuden.
Hier sind jeweils die Mittel in 2021 nicht wie geplant abgeflossen. Als
weiterer Schwerpunkt sind Tiefbaumaßnahmen zu nennen. Für laufende
Kanalsanierungen und Kanäle in Erschließungsstraßen werden
1,4 Mio. Euro übertragen. Im Bereich des Straßenbaus werden
642 TEuro übertragen und beim Breitbandausbau sind es 682 TEuro. Für
Neuanschaffungen werden 303 TEuro übertragen. Ein Großteil dieser Summe
betrifft noch ausstehende Rechnungen und verschobene Erwerbe im Bereich der IuK
und bei den Städtischen Betrieben.
d) Zusammenfassung
Entsprechend
den oben angeführten Zuständigkeiten wurden vom Oberbürgermeister
Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt (= Budgetüberträge) mit
286.600 Euro und im Finanzhaushalt 79.900 Euro gebildet. Der
Fachbedienstete für das Finanzwesen hat Ermächtigungsübertragungen im
Finanzhaushalt mit 4.376.600 Euro festgestellt. Detaillierte Übersichten
über die gebildeten Ermächtigungsübertragungen des
Oberbürgermeisters und des Fachbediensteten für das Finanzwesen sind der
Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Michael Salomo
Oberbürgermeister