1.
Dem
Entwurf der partiellen Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplans 2029 der
Verwaltungsgemeinschaft
Heidenheim-Nattheim im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark-Kleinkuchen“ mit Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom
28.04.2022 und dessen Anlagen wird zugestimmt.
2.
Den
Abwägungsvorschlägen (s. Anlage 5) zu den im Rahmen der Beteiligung nach § 3
Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen wird
nach
Abwägung
gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
3.
Der öffentlichen Auslegung der partiellen
Flächennutzungsplanänderung Nr. 13 „Solarpark-Kleinkuchen“ des
Flächennutzungsplans 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim in
der Fassung vom 28.04.2022 wird zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren
Verfahrensschritten beauftragt.
Erforderlichkeit und Planungsziel
Die Stadt Heidenheim möchte der Wattner
Projektentwicklungsgesellschaft mbH die Errichtung einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb der Gemarkung Großkuchen ermöglichen.
Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Ausweisung eines
Sondergebietes mit Zweck-bestimmung Solarpark / Photovoltaikanlage notwendig.
Der Standort befindet sich westlich Kleinkuchens,
einer Teilgemeinde von Großkuchen.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan (FNP)
2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim ist der Geltungsbereich
des Bebauungsplans der 13. Änderung als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Da der Bebauungsplan somit nicht aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden kann, muss dieser im Parallelverfahren geändert werden.
Die geplante Änderung Nr. 13 des FNP 2029 im
Bereich des Bebauungsplans „Solarpark-Kleinkuchen“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
im Parallelverfahren durchgeführt.
Situation im Plangebiet (Ausgangslage), geltendes
Recht
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 22
ha. Durch die Flächen-nutzungsplanänderung werden 21,4 ha Fläche für die
Landwirtschaft zu 21,4 ha Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
Photovoltaikanlage. Die Flächen befinden sich teilweise in städtischem,
teilweise in privatem Eigentum. Der Großteil der Flächen wird
landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet wird durch die
Gemeindeverbindungsstraße Rotensohl-Kleinkuchen durchquert. Weiterhin verlaufen
zwei Hochspannungsleitungen der Netze BW und TransnetBW durch das Plangebiet.
Im nordwestlichen Bereich liegen im Plangebiet, entlang der
Geltungsbereichsgrenze an der
Zufahrtsstraße zum Umspannwerk, Leitungen der Netze ODR. Im
südöstlichen Bereich befindet sich ein Naturdenkmal (Feldahorn). Nördlich,
nordwestlich, östlich und südlich Grenzen weitere landwirtschaftliche Flächen
bzw. Wege an das Plangebiet an. Westlich befindet sich eine Wald-fläche. Das
Siedlungsgebiet von Kleinkuchen ist ca. 400 m von der östlichen Grenze des
Geltungsbereichs entfernt.
Umweltbelange
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen soll aus verfahrensökonomischen
Gründen bei gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanungen gemäß § 2 Abs. 4 Satz
5 BauGB eine Beschränkung auf andere oder zusätzlich zu prüfende Umweltbelange
erfolgen.
Der Geltungsbereich der partiellen Änderung Nr. 13 ist von dem
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark-Kleinkuchen“ voll erfasst, so
dass die Überprüfung der Umweltbelange und die Darlegung der Auswirkungen der
Planung im Rahmen des parallellaufenden Bauleitplanverfahrens im Umweltbericht
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
wurde durchgeführt und ein Blendgutachten angefertigt.
Nächste
Verfahrensschritte
- Der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung der partiellen Änderung Nr. 13 des
Flächennutzungsplans 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim im
Bereich des Bebauungsplans „Solarpark-Kleinkuchen“ ist zusammen mit der
Auslegungsfrist öffentlich bekannt zu
machen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
- Die
Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am
Verfahren beteiligt. Die Planunterlagen werden zu diesem Zweck für die
Dauer von mindestens einem Monat öffentlich ausgelegt.
- Auf gleicher
Grundlage und zeitlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die
verbindliche Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Nach
Abschluss der verbindlichen Anhörverfahren werden die eingegangenen
Stellungnahmen ausgewertet und die Unterlagen für den Satzungsbeschluss
erarbeitet.
Michael
Salomo
Oberbürgermeister