1.
Der Beschluss des Gemeinderats vom 24.02.2022
wird aufgehoben.
2.
Der Verkauf des städtischen Grundstücks Flst.
3297 Im Kornbaindt mit 406 m²
an den in der Anlage genannten Bauplatzbewerber wird genehmigt.
3.
Der Kaufpreis beträgt einschließlich der Kosten
für die Herstellung der
Erschließungsanlagen, Ausgleichsmaßnahmen und Anschlussbeiträge
215,00 Euro / m², somit voraussichtlich 87.290,00 Euro.
4.
Die Bauplatzzusage erfolgt zu den allgemeinen
Verkaufsbestimmungen für städtische Bauplätze sowie den Richtlinien über die
Förderung beim Erwerb eines städtischen Bauplatzes.
5. Die Bauplatzzusage erfolgt vorbehaltlich der Vorlage einer Finanzierungsbestätigung über das gesamte Bauvorhaben.
Finanzielle Auswirkungen:
Jahr |
Produktsachkonto |
Verfügbare Mittel (EUR) |
Bedarf (EUR) |
Erläuterung |
|
Einmalig |
Laufend |
||||
2022 |
11.33.0000-68210000.100 |
|
87.290,00 |
|
Einnahme |
Durch Beschluss des Gemeinderats vom 24.02.2022 wurde der Bauplatz Flst. 3297 im Baugebiet „Kornbaindt“ an einen Interessenten vergeben. Die Vergabe erfolgte in der Reihenfolge des
Bewerbungsdatums. Der Interessent möchte nun zugunsten seiner Schwester auf den Bauplatz verzichten. Die Schwester ist ebenfalls in der Vormerkliste für Bauplatzinteressenten eingetragen. Wir schlagen vor, dem Verkauf des Bauplatzes an die Schwester zuzustimmen. Der Nachweis der Sicherstellung der Baufinanzierung ist noch zu erbringen.
In der Sitzung am 15.06.2021 hat der Gemeinderat den Kaufpreis für Bauplätze im Baugebiet „Kornbaindt“ einschließlich der Kosten für die Herstellung der Erschließungsanlagen, Ausgleichsmaßnahmen und Anschlussbeiträge auf 240,00 Euro / m² festgesetzt. Zudem finden die Richtlinien zur Förderung von Familien beim Erwerb eines städtischen Bauplatzes Anwendung. Die vorstehenden Erwerber erfüllen die Fördervoraussetzungen. Der Kaufpreis ermäßigt sich daher um 25,00 Euro / m² auf 215,00 Euro / m².
Im Übrigen erfolgt der Verkauf zu den allgemeinen Verkaufsbestimmungen für städtische
Bauplätze sowie den Richtlinien über die Förderung beim Erwerb eines städtischen Bauplatzes.
Michael Salomo
Oberbürgermeister