2. Herr Ortschaftsrat Andreas Allgeier scheidet auf eigenen Wunsch gemäß § 31 Absatz 1 GemO zum 31.12.2015 aus dem Ortschaftsrat Oggenhausen aus.
Mit Schreiben vom 01.10.2015 hat Herr Andreas Allgeier sein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat beantragt.
Nach § 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann ein Ortschaftsrat aus wichtigem Grund sein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat verlangen. Nach Absatz 1 Ziffer 3 gilt unter anderem als wichtiger Grund, wenn ein Ortschaftsrat über 10 Jahre lang dem Ortschaftsrat angehört (§ 16 Absatz 1 Nr. 3 GemO).
Herr Allgeier gehört dem Ortschaftsrat seit 01.07.2004 an. Damit liegt ein wichtiger Grund nach § 16 Absatz 1 Ziffer 3 GemO vor. Die Voraussetzungen des § 16 Absatz 1 GemO sind somit erfüllt.
Nach § 16 Absatz 2 GemO und § 31 Absatz 1 GemO entscheidet der Ortschaftsrat, ob ein wichtiger Grund vorliegt.