1. Die Bedarfsplanung wird unter Berücksichtigung
des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) mit folgenden Bedarfsrichtwerten und
Versorgungsquoten fortgeschrieben:
a. Kindergartenplätze: 98 % von 3,5
Jahrgängen, davon 34 % Ganztagesplätze in 2019/2020 und 37,6 % im Zieljahr
2023/2024
b. Kleinkindplätze: 34,9 % aller Kinder unter 3
Jahren im Kindergartenjahr 2019/2020 und 38 % im Kindergartenjahr 2023/2024
Im Zuge der dargestellten Ausbaumaßnahmen werden
im Zeitraum 2020 bis 2022 gesamtstädtisch 122 zusätzliche Kindergarten- und 65
zusätzliche Kleinkindbetreuungsplätze geschaffen.
2. Die Qualitätsoffensive für Heidenheim
„Familie und Beruf“ wird in 2019/2020 fortgeschrieben. Bestandteil sind die
Förderung von Familienzentren, die Bezuschussung eines gesunden Frühstücks, das
Angebot eines „Kitawegweisers“ sowie die Förderung der Randzeitenbetreuung in
der Kindertagespflege.
Finanzielle Auswirkungen:
Jahr |
Produktsachkonto |
Verfügbare Mittel (EUR) |
Bedarf (EUR) |
Erläuterung |
|
Einmalig |
Laufend |
||||
ab
2020 |
36.50.0101-43180000 |
|
|
25.000 |
Förderung
der Randzeitenbetreuung durch die Kindertagespflege |
Gemäß § 3 KiTaG in
Verbindung mit § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII wurden gemeinsam mit den
kirchlichen und freien Trägern der Heidenheimer Kindertageseinrichtungen, dem
Verein Kindertagespflege Landkreis Heidenheim e. V. und dem Landratsamt
Heidenheim als örtlicher Träger der Jugendhilfe Maßnahmen erarbeitet, um die
Betreuungssituation in Heidenheim unter Berücksichtigung des derzeitigen
Nachfrageverhaltens der Eltern weiter zu verbessern. Die entsprechenden
Ausbaumaßnahmen für die kommenden Jahre bis 2024 sind im Bedarfsplan
dargestellt.
Kindergartenalter (3
Jahre bis zum Schuleintritt) und Kleinkinder (0 bis unter 3 Jahre)
Es wird empfohlen,
für Kinder im Alter 3 Jahre bis zum Schuleintritt den Bedarfsrichtwert von 98 %
und den Bedarfsfaktor von 3,5 Jahrgängen für das Kindergartenjahr 2019/2020
fortzuschreiben.
Die Versorgungsquote
im Kleinkindbereich liegt zum Stichtag 1.3.2019 bei 32,8 %. Hierbei ist
allerdings zu berücksichtigen, dass nicht alle Plätze in AM-Gruppen tatsächlich
für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen, sondern teilweise von
Kindergartenkindern belegt sind und Heidenheimer Einrichtungen mehr auswärtige
Kinder aufnehmen als Kinder mit Wohnsitz Heidenheim in umliegenden Gemeinden
betreut werden. Werden diese Einflüsse berücksichtigt, liegt die
Versorgungsquote im Kleinkindbereich gesamtstädtisch bei 28,1 %. Zum Stichtag
1.3.2019 wurden gesamtstädtisch 232 Kinder aus Heidenheim in Kindertageseinrichtungen
und 85 Kinder in der Kindertagespflege betreut. Die Betreuungsquote lag zu
diesem Stichtag somit bei 22,4 %.
Die weiterhin starke
Zunahme der Kinderzahlen übertrifft die bisherigen Berechnungen des
Statistischen Landesamtes (StaLa) und damit auch die Planungen zum Ausbau an
Betreuungsangeboten der Stadt Heidenheim. Alleine die Anzahl der Kinder im
Alter 3 bis 6 Jahre hat im Zeitraum März 2018 bis März 2019 um 128 Kinder
zugenommen (vom StaLa war lediglich eine Zunahme um 65 Kinder prognostiziert
worden). Nach der Heidenheimer Bevölkerungsstatistik hat die Anzahl der Kinder
im Alter 0 bis 6 Jahre im Zeitraum 2010 bis 2018 gesamtstädtisch um 430 Kinder
(18 %) zugenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der
ausländischen Kinder in diesem Zeitraum von 102 auf 559 Kinder zugenommen hat.
Insbesondere in der Zuwanderung von Familien aus Osteuropa liegt der Grund für
diese sehr rasche Bevölkerungszunahme.
Durch die zahlreichen Sofortmaßnahmen, welche der Gemeinderat im
Rahmen der Bedarfsplanung 2018/2019 beschlossen hatte, konnten gemeinsam mit allen kirchlichen und
freien Kindergartenträgern im Zeitraum September 2018 bis September 2019
gesamtstädtisch 220 Kindergarten- und 45 Kleinkindbetreuungsplätze geschaffen
werden, also 265 Plätze in einem Jahr.
Im Bereich der Kinder im Alter 3-6 Jahre kann der Rechtsanspruch
somit im Jahr 2019/2020 erfüllt werden, wenn auch nicht immer in der
Wunscheinrichtung. Während in einzelnen Einrichtungen noch Plätze frei bleiben,
ist der größte Teil der Kindertageseinrichtungen komplett belegt. Unter
Berücksichtigung des weiteren Anstiegs der Kinderzahlen bis 2024, dem Anspruch
einer möglichst wohnortnahen Betreuung und der gewünschten Vorhaltung von
Notplätzen für Zuzüge sind deshalb in den kommenden Jahren weitere
Kindergartenplätze zu schaffen. Im Bedarfsplan sind deshalb Vorhaben zur
Schaffung von weiteren 122 Kindergartenplätzen im Zeitraum 2020 – 2022
ausgewiesen. Ob diese Plätze ausreichen werden, ist fraglich. Neben einer
schwer kalkulierbaren Entwicklung der Kinderzahlen (siehe Abweichung der
StaLa-Prognose im vergangenen Jahr um 100 %) ist auch die von der
Landesregierung geplante Vorverlegung des Stichtags für die Einschulung zu
berücksichtigen. Bei einer Jahrgangsstärke von 470 Kinder betrifft diese
Änderung immerhin knapp 160 Kinder. Sofern auch nur die Hälfte der Eltern von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat dies zur Folge, dass zusätzlich 80
Kindergartenplätze geschaffen werden müssen. Zudem ist die Übergangsgruppe in
der Bühlstraße zeitlich begrenzt, sodass die im Bedarfsplan ausgewiesenen 122
Plätze als Untergrenze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zu betrachten sind.
Im Bereich der Kleinkindbetreuung ist die Nachfrage trotz der
zusätzlich geschaffenen 45 Plätze im Zeitraum September 2018 – September 2019
im neuen Kindergartenjahr immer noch höher als das Angebot (11 freien Plätzen
steht ein aktueller Bedarf von 40-50 Anfragen entgegen). Deshalb weist der
Bedarfsplan Vorhaben zur Schaffung von weiteren 65 Kleinkindplätzen im Zeitraum
2020 – 2022 aus.
„Familie und Beruf“ –
Qualitätsoffensive für Heidenheim
Die
Qualitätsoffensive „Familie und Beruf“ soll im Kindergartenjahr 2019/2020 wie
folgt fortgeschrieben werden:
Säule 1 – Förderung
von Familienzentren
Die Familienzentren
Damaschkestraße, Hochbergweg, Hölderlinstraße und Johanneskindergarten
ermöglichen Eltern die Teilnahme an zahlreichen attraktiven und interessanten
Angeboten. Der Fokus liegt dabei insbesondere darauf, Eltern aus bildungsfernen
Schichten zu erreichen. Dadurch werden ungleiche Bildungschancen der Kinder
reduziert und die Integration von Familien mit Migrationshintergrund forciert.
Säule 2 – Gesundes
Frühstück an Schulen
Dieses Angebot an
Grundschulen für finanziell benachteiligte Kinder wird von 7 Grundschulen sehr
gut in Anspruch genommen. Monatlich werden rund 900 Euro an diese Schulen
ausbezahlt.
Säule 3 –
Kitawegweiser
Als Baustein der
Qualitätsoffensive „Familie und Beruf“ hat der Gemeinderat im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 auf Vorschlag der Stadtverwaltung und in
Abstimmung mit allen kirchlichen und freien Kindergartenträgern die
zentralisierte Platzzuteilung (Kitawegweiser) beschlossen. Die
Kindergartenplatzkoordinatorin hat im Frühjahr 2018 eine erste Bestandsaufnahme
zur Kindergartenplatzbelegung durchgeführt. Zur besseren zeitlichen
Koordination wurde die Anmeldefrist 2019 um einen Monat auf den 31.01.
vorverlegt. Die zentrale Koordinationsstelle wird stark nachgefragt und konnte
bisher zahlreiche Hilfestellungen und Auskünfte beim Zuzug von Familien geben,
Anfragen von Firmen für neue Mitarbeiter bearbeiten sowie rund 500
Betreuungsplätze vermitteln.
Säule 4 –
Randzeitenbetreuung durch die Kindertagespflege
Immer mehr Eltern haben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bedarf an einer Betreuung in Randzeiten (vor 7:00 und nach 17:00 Uhr). Dies
betrifft insbesondere Eltern, die in Pflegeberufen arbeiten, aber auch viele
andere Berufssparten. Eine Abdeckung dieser Randzeiten in
Kindertageseinrichtungen ist bisher nicht möglich. Die Kindertagespflege als
zeitlich flexibles Betreuungsangebot bietet jedoch die Möglichkeit, diese Lücke
auszufüllen. Unabhängig von dem Antrag der SPD-Fraktion zur Ausweitung von
Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen für Pflegekräfte (GR 111 / 2018)
soll nun über die Qualitätsoffensive ein Anreiz für Tageseltern geschaffen
werden, Betreuung gerade in Randzeiten anzubieten. Ab 2020 sollen Tageseltern
pro Betreuungsstunde im Zeitraum vor 7:00 und nach 17:00 Uhr jeweils einen Euro
zusätzlich vergütet bekommen. Unter Berücksichtigung der Tageseltern in
Heidenheim, die bereit sind, diese Randzeiten anzubieten, wird der Bedarf für
Heidenheim auf rund 60 Betreuungsplätze veranschlagt. Der Finanzbedarf hierfür
liegt zwischen 20.000 Euro und 25.000 Euro pro Jahr.
Fazit:
Mit der Inbetriebnahme von zwei neuen
Kinderhäusern in diesem Jahr sowie zahlreichen weiteren einzelnen Maßnahmen
konnten in guter
Zusammenarbeit mit kirchlichen und freien Kindergartenträgern innerhalb von einem Jahr 265 zusätzliche
Betreuungsplätze geschaffen werden. Somit kann in Heidenheim der Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz erfüllt werden. Aufgrund der aktuell weiterhin
steigenden Kinderzahlen müssen jedoch in den kommenden Jahren weitere
Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter und über drei Jahren geschaffen
werden.
Sowohl finanziell als auch personell und organisatorisch stellt
die Umsetzung der Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote in den
kommenden Jahren eine Herausforderung für die Stadt Heidenheim dar.
Simone Maiwald
Bürgermeisterin